Diese Fahrzeuge darfst du mit Klasse B fahren:
Kraftfahrzeuge
- Krafträder der Klasse AM
- bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Voraussetzung für die Erteilung
Mindestalter: | 18 Jahre, oder begleitetes Fahren ab 17 |
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Nicht notwendig |
Besfristete Fahrerlaubnis: | Nein |
Ärztliche Untersuchung: | Sehtest |
Erste-Hilfe Bescheinigung: | Wird benötigt |
Diese Klassen sind enthalten: | AM, L |
Ausbildungszeit Theorie (mind.)
Der theoretische Unterricht besteht aus Doppelstunden zu je 90 Minuten.
- Ersterteilung: 12 im Grundstoff, 2 im klassenspezifischen Stoff
- Erweiterung: 6 im Grundstoff, 2 im klassenspezifischen Stoff
Praktische Mindestausbildung
Der praktische Teil besteht aus Fahrstunden zu je 45Minuten.
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten(ÜL)
- 3 Nachtfahrten(NF)
- 4 Autobahnfahrten(AB)
In der Regel wird mit dem praktischen Teil erst zum Ende der Grundausbildung begonnen. Der praktische Teil besteht jedoch nicht nur aus Fahrstundne, sondern auch aus Anleitungen und Hinweisen vor und während der Fahraufgaben. In der darauffolgenden Nachbesprechung informieren wir dich über deinen Ausbildungsstand.