Entzug der Fahrerlaubnis! Was tun?
Es ist ein Thema was für viele unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler in der Fahrschule Knuf aus Bergkamen interessant ist, nämlich der Entzug der Fahrerlaubnis. Gerade bei jungen Fahrschülerinnen und Fahrschüler nach der Fahrprüfung, kann es leicht zu Verstößen kommen. Sei es ein Unfall, zu schnelles fahren oder der Alkoholgenuss nach der Disco. Doch führt das auch gleich zu einem Entzug der Fahrerlaubnis? Und muss man dann eine erneute Fahrprüfung oder MPU absolvieren? Im nachfolgenden Blogartikel geben wir von der Fahrschule Knuf aus Bergkamen die Antworten darauf.
Es gibt Unterschiede beim Entzug
Grundsätzlich muss man beim Entzug der Fahrerlaubnis unterscheiden. Rechtlich wird zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden. Das Fahrverbot kann beispielsweise von den Straßenverkehrsbehörden verhängt werden, wenn es zu Verstößen bei der Geschwindigkeit kommt. In solchen, insbesondere wiederholten Fällen kann ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt werden. Für die Dauer vom Fahrverbot, muss der Führerschein abgegeben werden und es darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt werden. Das gilt im übrigen auch für erlaubnisfreie Fahrzeuge, wie zum Beispiel für ein Mofa. Beim Fahrverbot gibt es noch eine rechtliche Besonderheit, nämlich die Frist zur Wirksamkeit vom Fahrverbot. So hat man nach der rechtsgültigen Entscheidung, sofern man keinen Widerspruch einlegt, immer bis zu vier Monate Zeit für die Abgabe vom Führerschein. Damit wird ein Fahrverbot nicht sofort wirksam, sondern kann es zeitlich planen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis und die Folgen
Ganz anders ist die rechtliche Regelung beim Entzug von einer Fahrerlaubnis. Auslöser für den Entzug der Fahrerlaubnis kann es wie beim Fahrverbot, zahlreiche geben. Sei es eine Unfallflucht, wiederholte Verstöße oder ber auch Straftaten. Der Entzug der Fahrverlaubnis ist das schärfste Schwert im deutschen Straßenverkehrsrecht. In diesem Fall verliert man nämlich dauerhaft seinen Führerschein, es kommt zu einer Aberkennung. Diese Aberkennung ist zeitlich auch nicht befristet. Und im Vergleich zum Fahrverbot gibt es noch diverse rechtliche Besonderheiten. So kann der Entzug mit sofortiger Wirkung im Rahmen von "Gefahr im Verzug" angeordnet werden. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung und generell gegen einen Entzug, sind damit nicht beeinträchtigt. Ist der Entzug von einer Fahrerlaubnis rechtlich wirksam entschieden, gibt es die Möglichkeit von einem Antrag.
Wiedererteilung kann mit Auflagen verbunden sein
Mit dem Antrag auf Wiedererteilung kann man eine Fahrerlaubnis wieder erhalten. Doch die Wiedererteilung ist in der Regel nicht so einfach. Zum einen ist ein solcher Antrag erst mit Einteilung der sogenannten Sperrfrist möglich. Die Sperrfrist liegt bei mindestens sechs Monaten, kann aber auch deutlich länger sein. Die Dauer der Sperrfrist wird entweder von der Straßenverkehrsbehörde als Fahrerlaubnisstelle festgelegt oder von einem Gericht. Letzteres kann gerade dann der Fall sein, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis von einem Gericht verhängt wurde. Bei der Sperrfrist gibt es aber die Möglichkeit, damit diese verkürzt werden kann. Eine Verkürzung wird aber in der Regel erst dann einen Erfolg haben, wenn die Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis ausgeräumt wurde oder der Entzug schon längere Zeit vorliegt.
Auflagen von Therapie, MPU bis Fahrschule
Zudem kann die Wiedererteilung von zahlreichen Auflagen verbunden sein. So kann hier zum Beispiel die allseits bekannte MPU von der Straßenverkehrsbehörde gefordert werden. Bei der MPU, die umgangssprachlich auch als Idiotentest bezeichnet wird, handelt es sich eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Zudem kann es weitere Auflagen geben, zum Beispiel eine Therapie bei einer vorliegenden Sucht oder auch die Nachschulung in einer Fahrschule, wie bei uns der Fahrschule Knuf in Bergkamen.. Die Nachschulung in der Fahrschule kann auch eine erneute Fahrprüfung für Fahrschülerinnen und Fahrschüler umfassen. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind und auch die MPU positiv ausfällt, kann eine Wiedererteilung von einem Führerschein erfolgen. Besteht man die MPU nicht oder erfüllt andere Auflagen nicht, kann ein Versagen vom Antrag erfolgen.
Die Kosten für MPU, Fahrschule und Fahrprüfung
Grundsätzlich muss man im Zusammenhang mit der MPU, aber auch weiteren Auflagen wie einer Nachschulung in der Fahrschule immer beachten, die damit anfallenden Kosten muss man selbst tragen. Das gilt auch für das Antragsverfahren bei der Straßenverkehrsbehörde auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Wie hoch die Kosten dafür ausfallen, hängt vom Umfang der Auflagen ab. Die Nachschulung und mögliche erneute Fahrprüfung in der Fahrschule ist dafür das beste Beispiel. Hier kommt es wesentlich darauf an, wie viele Fahrstunden zur Auffrischung vom Fahrschüler oder Fahrschülerinnen bei der Fahrschule absolviert werden müssen. Gerne stehen wir von der Fahrschule Knuf in Bergkamen hier beratend zur Verfügung, wenn eine Nachschulung und Fahrprüfung zur Auflage gemacht wird. Sei es hinsichtlich den möglichen Kosten für die Fahrstunden in der Fahrschule oder für die Fahrprüfung und deren Ablauf.
Fazit zum Entzug vom Führerschein
Der Entzug von einem Führerschein kann sehr komplex sein. Das gilt nicht nur für die Art vom Entzug, sondern vor allem für die Tragweite. Hier kommt es wesentlich darauf an, was für Auflagen für die Wiedererteilung gemacht werden. Die Bandbreite von Therapie bis zur Nachschulung als Fahrschüler und Fahrschülerinnen oder das Absolvieren einer Fahrprüfung in der Fahrschule kann es geben.