Der Motorradführerschein

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Der Motorradführerschein

Motorradführerschein

Zum Fahren eines motorisierten Zweirads wird der Motorradführerschein benötigt. Dieser ist mit einigen Kosten und natürlich mit der Prüfung verbunden. Vor der Anmeldung bei einer Fahrschule sollte sich der Anwärter bewusst sein, welche Motorrad-Klassen gefahren werden möchten. Nicht jeder Führerschein berechtigt zum Fahren jedes Motorrads. Über alle wichtigen Fragen informnieren wir die Fahrschule Knuf in Bergkamen.

Aktueller Stand der Regelungen beim Motorradführerschein

Genau wie der aktuelle PKW-Führerschein hat der Motorradführerschein, also die Klasse A ein Ablaufdatum. Nach 15 Jahren wird ein neuer „Lappen“ fällig. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müsse künftig in den neuen EU-Führerschein eingewechselt werden. Der letzte Stichtag hierfür ist der 19. Januar 2033, jedoch muss der Tausch einiger Scheine je nach Geburts- und Ausstellungsjahr bereits früher erfolgen. Die genannten Fristen entsprechen analog den Fristen des PKW-Führerscheins. Dadurch endete die erste Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 und einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31.12.1998 schon am 19. Januar 2022! Führerscheinbesitzer müssen sich hier rechtzeitig informieren.

Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25 Euro. Hierfür wird zudem ein biometrischen Passfoto benötigt. Bei vor dem 01.01.1999 ausgestellten Dokumenten wird zusätzlich eine Karteiabschrift der Führerscheinstelle benötigt. Die gute Nachricht ist, dass eine erneute Gesundheits- oder Fahrprüfung nach 15 Jahren nicht notwendig ist.

Der A2-Führerschein kann seit dem 1. November 2020 auf einer 250 ccm Maschine abgelegt werden, zuvor mussten es mindestens 395 ccm sein und das Fahrschulmotorrad musste zwischen 27 und 48 PS haben. Diese aktuelle EU-Regelung macht das Motorradfahren attraktiver. Fahrschulen müssen sich jedoch hierfür neue Maschinen kaufen. Viele Motorradfahrer in dieser Fahrzeugklasse reizen die Leistungsgrenze jedoch gar nicht aus, da sie zu großen Respekt vor den 48 PS haben.

Kosten des Motorradführerscheins

Die Kosten für den Motorradführerschein setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Zu den Kosten der Fahrschule kommen der Erste-Hilfe-Kurs, ein Sehtest sowie die Gebühren für die theoretische Prüfung. Ist die Theorie erfolgreich absolviert geht es mit der Praxis weiter. Übungs- und Sonderfahrten, sowie die praktische Prüfung verursachen weitere Kosten. Nicht zu vergessen sind die Gebühren der Behörde für das Ausstellen des Führerscheins. Übungs- und Sonderfahrten hängen von Fahrschule, Bundesland und individuellen Lernfortschritt des Fahrschülers ab, daher lassen sich die Gesamtaufwendungen nur schwer beziffern.

Die OPFEP (optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung) gilt ab dem 01. Januar 2021. Durch diese soll bei Fahranfängern das Unfallrisiko reduziert werden. Fahrschüler und Fahrschülerinnen bekommen die Aufgaben verständlicher als vorher erklärt. Die Bewertung des Prüfers erfolgt digital per Punktevergabe und Ampelsystem. Unabhängig vom Ausgang der Prüfung erfolgt ein Feedbackgespräch, indem die Prüflinge ihre Stärken und Schwächen aufgezeigt bekommen. Durch die neue Prüfungsordnung steigen allerdings auch die Kosten.

Für nähere Informationen einfach hier mit uns in Kontakt treten.

So viel Zeit sollte eingeplant werden

Die praktische Ausbildung nimmt durchschnittlich 20 bis 30 Fahrstunden in Anspruch. Diese beginnt mit den Übungsfahrten. Die Fahrschüler*innen macht sich hier mit den Fahreigenschaften und Funktionen des Motorrads vertraut. Typische Ausbildungsinhalte sind hier Slalomfahren, Fahren im Kreis und in Schrittgeschwindigkeit, Ausweichen, Bremsen, Beschleunigen oder die berühmte Anfahrt an einer Steigung. Meist beginnt die Ausbildung auf einem Übungsplatz. An Sonderfahrten sind folgende Pflichtstunden a 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben:

  • Nachtfahrten: 3 Stunden bei Nacht oder Dämmerung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden auf der Landstraße
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden

Die Theorie setzt sich aus zwölf Stunden und vier Stunden Zusatzstoff zusammen. Die Fahrschüler*innen kann mit seinem Lehrer auf speziellen Prüfungsfahrten vor der praktischen Prüfung gezielt an seinen Schwächen arbeiten. Die meisten Fahrschulen gehen flexibel auf die individuellen Lernfortschritte und Zeitkontingente ihrer Fahrschüler*innen ein. Der Absolvent hat also einen großen Einfluss auf die Dauer der Ausbildung. Es ist also durchaus möglich, den Motorradführerschein nach sechs Wochen in der Hand zu halten. Es kann aber auch sechs Monate dauern.

Motorrad-Führerscheinklassen

Für die großen Maschinen wird die Klasse A benötigt. Damit dürfen Zweiräder ohne Hubraumgrenze und Geschwindigkeitsbeschränkung gefahren werden.

Die Klasse A berechtig zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW bzw. 48 PS. Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf höchstens 0,2 kW pro kg betragen. Eine Maschine der Klasse A2 muss mindestens 175 kg schwer sein.

Die Führerscheinklasse für Leichtkrafträder wird als Klasse A1 bezeichnet. Darunter fallen Zweiräder mit maximal 125 ccm und 11 kW, sowie dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW.

Mopeds, Roller und Mokicks mit maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fallen in die Klasse AM, also die 50er-Klasse. Ebenfalls dazu gehören Fahrräder mit elektrischen Hilfsmotoren bis 4 kW und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, kleine Elektroroller, dreirädrige Kleinkrafträder und vierädrige Leicht-Kfz bis 350 kg.

Welche Motorräder gefahren werden dürfen

Ab 16 Jahren dürfen die Klasse AM und A1 sowie 125er-Maschinen gefahren werden. Bei nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten A1-Führerscheinen ist die Beschränkung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren weggefallen. Aber die maximale Leistung von elf kW bei 125 ccm und das Leistungsgewicht von 0,1 kW pro kg wird streng geprüft.

Die Führerscheinklasse A2 kann mit 18 Jahren erworben werden. Viele Führerscheinabsolventen wollen von Anfang an ihre Traum-Maschine fahren. Dafür muss diese auf die für die Klasse A2 geltende Höchstleistung gedrosselt.

Der Gesetzgeber erlaubt nach zwei Jahren A2 den Aufstieg in die Klasse A. Hierfür ist allerdings eine weitere praktische Prüfung erforderlich. Wer sofort die großen Maschinen fahren möchte, muss das Mindestalter von 24 Jahren haben. Für dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW gilt das Mindestalter von 21 Jahren.

Vorhandenseins eines PKW-Führerscheins

Ist bereits ein PKW-Führerschein vorhanden, kann dies beim Erwerb des Motorradführerscheins nützlich sein. Alle Autofahrer dürfen die sogenannte 50er-Klasse, also Kleinkrafträder bis zu 50 ccm auch ohne gesonderte Prüfung fahren. Wurde die Fahrerlaubnis zwischen dem 01. April 1980 und dem 18. Januar 2013 erworben, können außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW, also die berühmten „Trikes“ im Straßenverkehr geführt werden.

Wurde der PKW-Führerschein Klasse 3 vor dem 01. April 1980 ausgestellt, dürfen die Inhaber Krafträder der Klasse A1 Fahren und müssen für A2 lediglich eine praktische Prüfung ablegen.

Inhaber eines PKW-Führerscheins können seit dem 01. Januar 2020 den Führerschein B196 machen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, der Besitz des Führerscheins seit fünf Jahren und es müssen wenigstens vier Theorie- sowie fünf praktische Fahrstunden absolviert wurden sein. Damit dürfen 125er-Motorräder gefahren werden.

Bares Geld kann gespart werden, wenn der Motorrad- und Autoführerschein gleichzeitig gemacht werden. Die Anmeldegebühr wird dann nur einmal fällig und die theoretische Prüfung muss nur einmal abgelegt werden.