Kurse für Anhänger & LKW

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Kursübersicht

Je nachdem, wie schwer die zu ziehende Last oder der Kraftwagen ist, benötigst Du die jeweilige Fahrerlaubnisklasse. Dazu bieten wir die Klasse BE (Kraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht) und B96, Klasse C (Schwere LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht), Klasse C1 (leichte LKW ab 3,5 bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht), Klasse C1E (leichte Lastzüge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) und Klasse CE (Schwere Lastzüge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) an.

  • PKW mit Anhänger
  • Kraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
  • Zulässiges Gesamtgewicht der Kombination über 3,5 t
  • Anhängergesamtgewicht bis max. zulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges

Vorraussetzungen

  • Nur mit Klasse B
  • Ab 17 Jahre BF 17 / ab 18
  • B96 ist eine Zuteilung der Schlüsselzahl 96 im Führerschein, die berechtigt KFZ der Klasse B mit Anhängern mitzuführen, bei der das:
  • Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
  • Zulässige Gesamtgewicht von Auto und Anhänger zusammen über 3500 kg aber max. 4250 kg beträgt
  • Für die Zuteilung ist keine Prüfung, jedoch eine besondere Schulung erforderlich

Vorraussetzungen

  • Nur mit Klasse B
  • Ab 17 Jahre BF 17 / ab 18
  • Schwere LKW
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
  • Anhänger bis 750 kg

Vorraussetzungen

  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Vorhandener Führerschein Klasse B
  • Leichte LKW
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
  • Anhänger bis 750 kg

Vorraussetzungen

  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Vorhandener Führerschein Klasse B
  • Leichte Lastzüge
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
  • Anhänger bis 750 kg

Vorraussetzungen

  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Vorhandener Führerschein Klasse C1
  • Schwere Lastzüge
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
  • Anhänger bis 750 kg

Vorraussetzungen

  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Vorhandener Führerschein Klasse C
  • Zugmaschinen für land- oder forstwirt- schaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
  • Selbstfahrende Arbeitsma- schinen, selbstfahrende Fut- termischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger

Vorraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Zugmaschinen für land- oder forstwirt- schaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h, für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsma- schinen, selbstfahrende Fut- termischwagen für land- oder forstwirt- schaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h, auch mit Anhänger

Vorraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre